Die Rückerstattung des Semestertickets ist aus folgenden Gründen möglich:
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Soziale Gründe
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Studierende in finanzieller Notlage, die in den vergangenen drei Monaten im monatlichen Durchschnitt nicht mehr als 300€ 'zum Leben' hatten, können aus diesem Grund einen Antrag stellen:
Auf Grundlage der Kontoauszüge dreier Monate erstellen wir nach den Vorgaben der Härtefallordnung eine Berechnung, bei welcher vom monatlichen Einkommen bestimmte Kosten (wie die Mietkosten bis zu 500€/Monat, Krankenversicherungskosten, der anteilige Semesterbeitrag für drei Monate, Kosten durch Lernmittel und Pflichtexkursionen, nicht erstattungsfähige gesundheitsbedingte Kosten etc.) abgezogen werden. Wenn das Ergebnis der Berechnung ist, dass Sie im monatlichen Durchschnitt maximal 300€ 'zum Leben'/für weitere Kosten zur Verfügung hatten, kann der Antrag bewilligt werden. Außerdem sollte zum Ende des Monats vor Antragstellung die Vermögensgrenze von 3.000€ nicht überschritten werden (begründete Ausnahmen hiervon sind möglich).
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Familienarbeit
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Wenn Sie für mindestens ein Kind sorgeberechtigt sind, können Sie unter Umständen eine solidarische Rückerstattung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zur Vereinbarkeit von Studium und Kinderbetreuung auf ein Auto (oder ein anderes alternatives Verkehrsmittel, das nicht vom Semesterticket abgedeckt ist) angewiesen sind, und Ihr Vermögen am Ende des Monats vor Antragstellung (ausgenommen solches, dass zum Zwecke der Visaerteilung auf Sperrkonten vorgehalten wird), 10.000€ nicht übersteigt.
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Pflege Angehöriger
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Student*innen, die die Pflege naher Angehöriger nachweisen können, können eine solidarische Rückerstattung bei der Härtefallstelle beantragen.
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Zuweisung des Studienstandorts Fulda
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Sonderfall: Student*innen des zweiten und dritten klinischen Studienjahres, denen im Verfahren über die Zuweisung des Studienstandortes im zweiten und dritten klinischen Studienjahr des Studiengangs Humanmedizin der Studienstandort Fulda zugewiesen wurde, können einen Antrag stellen. Die Höhe der solidarischen Rückerstattung beträgt in diesem Sonderfall 8€ zzgl. 50% des DB-Fernverkehrs (ab dem Sommersemester also nur noch 8€). **Der Nachweis über den Studienstandort wird uns vom Campus Fulda zugesendet. Bitte meldet euch rechtzeitig während des Semesters beim dortigen Studierendensekretariat und sagt Bescheid, dass ihr in die Liste aufgenommen werden wollt.**
Fristen
Weil es hierzu am häufigsten Nachfragen gibt: Die Fristen für die Antragstellung.
| Beginn der Antragstellung Sommersemester 2026 |
01.05.2026 |
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| Fristende Sommersemester 2026 |
31.08.2026 |
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| Beginn der Antragstellung im kommenden Semester Wintersemester 2026/27 |
01.11.2026 |
| Fristende im kommenden Semester Wintersemester 2026/27 |
28.02.2027 |
Die für die Rückerstattung gültige
Ordnung kannst du hier herunterladen.